Leistungskatalog Miethausverwaltung

Die Miethausverwaltung beinhaltet die kaufmännische und technische Verwaltung Ihres Objektes. Miethäuser befinden sich im Eigentum von Personen, Kommunen oder Gesellschaften. Wir übernehmen für Ihr Miethaus folgende Leistungen:

Führung eines Objektkontos und Durchführung des Zahlungsverkehrs

Vereinnahmung der Mieten einschließlich aller Umlagen

Außergerichtliches Mahnwesen (1. und 2. Mahnung)

Vereinnahmung und Führung der Mietkaution nach den gesetzlichen Bestimmungen

Verwaltungsabrechnung gegenüber dem Auftraggeber.

Durchführung aller Betriebskostenabrechnungen nach den vertraglichen Bestimmungen und gesetzlichen Vorschriften

Begleichung von Darlehensraten vor Verwaltungsabrechnung

Zuarbeit für Steuererklärung und Export von Buchhaltungsdaten an Steuerberater

 

Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben sowie für Räumungsklagen und schließlich für die Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers im  Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Vertragsobjektes

Technische Verwaltung

Veranlassen von Kleinreparaturen sowie Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

Nachhalten und Kontrolle von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche)

Einweisen und Kontrolle der Hausmeister bzw. Beauftragung von Serviceunternehmen

Abschluss und Kündigung von Wartungs-, Dienstleistungs- und Versicherungsverträgen sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den Auftraggeber

Organisation von sicherheitstechnischen Überprüfungen/Fristenüberwachung

Aufstellung periodischer Instandhaltungspläne in Absprache mit dem Auftraggeber

Bearbeitung von Schlüsselbestellungen, Verwaltung von Schlüsseln

Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z. B. Rohrbruch) einschließlich der Veranlassung der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnung mit der Versicherung

 

Allgemeine Verwaltung

Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden einschließlich Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern

Abschluss und Kündigung von Mietverträgen

Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern

Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten

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